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Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) von Mu-Xi,
T. J. M. Griese e.K., Im Taubental 58, 41468 Neuss
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| 1. | Allgemeines |
| 1.01. |
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Angebote,
Aufträge, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers
und gelten mit Auftragsannahme durch den Auftragnehmer auch für
alle späteren Geschäfte als vereinbart.
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| 1.02. |
Andere Geschäftsbedingungen werden nur insoweit anerkannt, als
sie mit den vorliegenden AGB des Auftragnehmers übereinstimmen
oder vom Auftragnehmer im Einzelfall schriftlich ausdrücklich zur
Grundlage des jeweiligen Vertrags gemacht werden.
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| 2. |
Aufträge und Auftragsannahme |
| 2.01. |
Die Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend. Der Vertrag
kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe
und Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers
zustande, sofern eine solche erstellt wird.
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| 2.02. |
Mitgeteilte Richtpreise sind keine Angebote und werden ebenso wie
mündliche Abmachungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen
nur bei schriftlicher Bestätigung des Auftrages Grundlage des Vertrages.
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| 2.03. |
An die Angebote des Auftragnehmers ist dieser längstens 30 Kalendertage
ab Angebotsdatum gebunden.
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| 2.04. |
Angebote nebst Anlagen, insbesondere der Hilfs - und Betriebsgegenstände,
dürfen ohne Einverständnis des Auftragnehmers Dritten
nicht zugänglich gemacht werden.
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| 3. |
Urheberrechte, Nutzungsrechte und Verantwortung
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| 3.01. |
An dem zur Ausarbeitung eines Angebotes oder zur Ausführung eines
Auftrages eingesetzten Hilfs - oder Betriebsgegenstände, wie
z.B. Skizzen, Zeichnungen, Modelle, Filme oder Schablonen des Auftragnehmers,
behält sich der Auftragnehmer das Eigentums - und
Urheberrecht vor. Diese Gegenstände werden nicht mit ausgeliefert;
das gilt auch dann, wenn diese Hilfs - oder Betriebsgegenstände gesondert
berechnet werden.
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| 3.02. |
Vom Auftraggeber überlassene Hilfs - oder Betriebsgegenstände
werden diesem mit Auslieferung des Auftrages wieder zugestellt. Die
dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Für den Zeitraum,
in dem sich Hilfs - und Betriebsgegenstände des Auftraggebers
in Besitz des Auftragnehmers befinden, trägt der Auftraggeber
für diese Gegenstände die Gefahr des zufälligen Unterganges.
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| 3.03. |
Angegebene Leistungsdaten, wie z.B. Maße oder Gewichte sind unverbindlich,
jedoch nach bestem Wissen und Können ermittelt und
abgegeben.
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| 3.04. |
Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die in den Arbeiten
enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des
Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für rechtliche
Zulässigkeit, insbesondere die wettbewerbsrechtliche und warenzeichenrechtliche
Zulässigkeit der Arbeiten. Der Auftragnehmer
ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob durch die Arbeiten Rechtsvorschriften
oder Rechte Dritter verletzt werden.
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| 3.05. |
Kreditkarte Rechnungserhalt netto zu leisten. Eine Gewährung von
Skonti bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges
berechnet der Auftragnehmer unbeschadet weiterer Rechte.
Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz
( ab 01.01.2002 : Basiszinssatz )
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| 3.06. |
Ein Aufrechnungs - und Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber
gegen die Ansprüche des Auftragnehmers nur dann zu, wenn
seine Forderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
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| 4. | Lieferung |
| 4.01. |
Sofern nichts anders vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist mit
Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit Auftragsklarstellung. Teillieferungen
sind zulässig.
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| 4.02. |
Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines vom Auftragnehmer zu
vertretenen Grundes, ist der Auftraggeber nach dem Einräumen einer
angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
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| 4.03. |
Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang
um die Dauer der Behinderung im Falle unvorhergesehener Umstände
bei dem Auftragnehmer, bei Vorlieferanten oder Subunternehmen,
wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen,
Energieausfall oder behördlicher Anordnung. Wird vom Auftragnehmer
durch solche Umstände die Lieferung unmöglich oder
nicht mehr zumutbar, wird der Auftragnehmer von seiner Lieferfrist
befreit. Sofern die Lieferverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist
der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert
sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung
frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenseratzansprüche
herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der
Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich
benachrichtigt.
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| 5. | Gewährleistung |
| 5.01. |
Nach Abholung, Lieferung oder Montage hat der Auftraggeber die
gelieferte Ware oder Leistung unverzüglich auf Transportschäden,
Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen.
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| 5.02. |
Offensichtliche Mängel sind spätestens 8 Tage nach Abholung, Lieferung
oder Montage, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdecken
schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Wandlung oder Minderung
des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
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| 5.03. |
Werden dem Auftragnehmer Ersatzlieferung oder Instandsetzung
unmöglich oder schlagen fehl, kann der Auftraggeber Wandlung oder
Minderung des Kaufpreises verlangen.
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| 6. | Haftung |
| 6.01. |
Für Schäden, die durch fehlerhaft angeliefertes Material, durch mangelhafte
Vorgewerke oder durch vom Auftraggeber durchgeführte
oder veranlaßte Montage entstehen, übernimmt der Auftragnehmer
keine Haftung.
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| 6.02. |
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber
aus vertraglichen oder gesetzlichen Haftungstatbeständen nur
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung des Auftragnehmers
gegenüber dem Auftraggeber ist bei einfacher Fahrlässigkeit
beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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| 6.03. |
Die Haftungshöchstsumme ist bei fahrlässigem Handeln im kaufmännischen
Verkehr in jedem Fall beschränkt auf den vollen Preis
für den betreffenden Auftrag.
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| 7. | Eigentumsvorbehalt |
| 7.01. |
Von dem Auftragnehmer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung, auch früherer Lieferung, Eigentum des Auftragnehmers.
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| 8. | Geheimhaltung |
| 8.01. |
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm im Rahmen des Auftrages
bekannt gewordenen vertraulichen Geschäftsvorgänge des Auftraggebers
geheim zu halten.
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| 9. | Erfüllungsort und Gerichtsstand |
| 9.01. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen
rechtlichen Sondervermögen ist, für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenen
Ansprüche für beide Vertragsteile der Sitz des Auftragnehmers.
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| 9.02. |
Bei Nichtkaufleuten ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers,
wenn der Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt ist oder der Auftraggeber nach Vertragsabschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der
Bundesrepublik Deutschland verlegt.
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| 9.03. |
Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß
ausländischen Rechtes und des internationalen Kaufrechtes.
Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich.
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| 10. | Salvatorische Klausel |
| 10.01. |
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem
Grund nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des zugrunde liegenden
Vertrages davon unberührt.
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