Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) von Mu-Xi, T. J. M. Griese e.K., Im Taubental 58, 41468 Neuss
1.Allgemeines
1.01. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers und gelten mit Auftragsannahme durch den Auftragnehmer auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart.
1.02. Andere Geschäftsbedingungen werden nur insoweit anerkannt, als sie mit den vorliegenden AGB des Auftragnehmers übereinstimmen oder vom Auftragnehmer im Einzelfall schriftlich ausdrücklich zur Grundlage des jeweiligen Vertrags gemacht werden.
2. Aufträge und Auftragsannahme
2.01. Die Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande, sofern eine solche erstellt wird.
2.02. Mitgeteilte Richtpreise sind keine Angebote und werden ebenso wie mündliche Abmachungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen nur bei schriftlicher Bestätigung des Auftrages Grundlage des Vertrages.
2.03. An die Angebote des Auftragnehmers ist dieser längstens 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden.
2.04. Angebote nebst Anlagen, insbesondere der Hilfs - und Betriebsgegenstände, dürfen ohne Einverständnis des Auftragnehmers Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Verantwortung
3.01. An dem zur Ausarbeitung eines Angebotes oder zur Ausführung eines Auftrages eingesetzten Hilfs - oder Betriebsgegenstände, wie z.B. Skizzen, Zeichnungen, Modelle, Filme oder Schablonen des Auftragnehmers, behält sich der Auftragnehmer das Eigentums - und Urheberrecht vor. Diese Gegenstände werden nicht mit ausgeliefert; das gilt auch dann, wenn diese Hilfs - oder Betriebsgegenstände gesondert berechnet werden.
3.02. Vom Auftraggeber überlassene Hilfs - oder Betriebsgegenstände werden diesem mit Auslieferung des Auftrages wieder zugestellt. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Für den Zeitraum, in dem sich Hilfs - und Betriebsgegenstände des Auftraggebers in Besitz des Auftragnehmers befinden, trägt der Auftraggeber für diese Gegenstände die Gefahr des zufälligen Unterganges.
3.03. Angegebene Leistungsdaten, wie z.B. Maße oder Gewichte sind unverbindlich, jedoch nach bestem Wissen und Können ermittelt und abgegeben.
3.04. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die in den Arbeiten enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für rechtliche Zulässigkeit, insbesondere die wettbewerbsrechtliche und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob durch die Arbeiten Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden.
3.05. Kreditkarte Rechnungserhalt netto zu leisten. Eine Gewährung von Skonti bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet der Auftragnehmer unbeschadet weiterer Rechte. Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz ( ab 01.01.2002 : Basiszinssatz )
3.06. Ein Aufrechnungs - und Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber gegen die Ansprüche des Auftragnehmers nur dann zu, wenn seine Forderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
4.Lieferung
4.01. Sofern nichts anders vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit Auftragsklarstellung. Teillieferungen sind zulässig.
4.02. Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines vom Auftragnehmer zu vertretenen Grundes, ist der Auftraggeber nach dem Einräumen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.03. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang um die Dauer der Behinderung im Falle unvorhergesehener Umstände bei dem Auftragnehmer, bei Vorlieferanten oder Subunternehmen, wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Energieausfall oder behördlicher Anordnung. Wird vom Auftragnehmer durch solche Umstände die Lieferung unmöglich oder nicht mehr zumutbar, wird der Auftragnehmer von seiner Lieferfrist befreit. Sofern die Lieferverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenseratzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
5.Gewährleistung
5.01. Nach Abholung, Lieferung oder Montage hat der Auftraggeber die gelieferte Ware oder Leistung unverzüglich auf Transportschäden, Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen.
5.02. Offensichtliche Mängel sind spätestens 8 Tage nach Abholung, Lieferung oder Montage, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdecken schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Wandlung oder Minderung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
5.03. Werden dem Auftragnehmer Ersatzlieferung oder Instandsetzung unmöglich oder schlagen fehl, kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
6.Haftung
6.01. Für Schäden, die durch fehlerhaft angeliefertes Material, durch mangelhafte Vorgewerke oder durch vom Auftraggeber durchgeführte oder veranlaßte Montage entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
6.02. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber aus vertraglichen oder gesetzlichen Haftungstatbeständen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
6.03. Die Haftungshöchstsumme ist bei fahrlässigem Handeln im kaufmännischen Verkehr in jedem Fall beschränkt auf den vollen Preis für den betreffenden Auftrag.
7.Eigentumsvorbehalt
7.01. Von dem Auftragnehmer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, auch früherer Lieferung, Eigentum des Auftragnehmers.
8.Geheimhaltung
8.01. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen vertraulichen Geschäftsvorgänge des Auftraggebers geheim zu halten.
9.Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.01. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen rechtlichen Sondervermögen ist, für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenen Ansprüche für beide Vertragsteile der Sitz des Auftragnehmers.
9.02. Bei Nichtkaufleuten ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt.
9.03. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß ausländischen Rechtes und des internationalen Kaufrechtes. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich.
10.Salvatorische Klausel
10.01. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt.